Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich erfüllen.

§ 1 Grundsatz
1. Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 6 Mitgliedsbeiträge der Satzung des TV 1905 Mainzlar e.V. erstellt. Sie kann vom erweiterten Präsidium des Vereins geändert werden.
2. Der TV 1905 Mainzlar e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des TV 1905 Mainzlar e.V. am 25.09.2022 diese Beitragssatzung beschlossen. Sie tritt damit in Kraft. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.
3. Das erweiterte Präsidium beschließt die Höhe der Beiträge und gibt Änderungen in der nächsten Mitgliederversammlung bekannt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab der Mitgliederversammlung, in der die Beiträge verkündet wurden.
4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom lsb h festgelegten Sätze.
5. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser wird jährlich für das abweichende Wirtschaftsjahr 01.07. bis 30.06 erhoben. Bei Vereinseintritt nach dem 1.1. eines Jahres reduziert sich der jeweilige Beitrag auf die Hälfte. Bei Austritt im laufenden Wirtschaftsjahr wird der bereits entrichtete Beitrag nicht erstattet.
6. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE50ZZZ00000041749 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) jährlich im Oktober ein.
7. Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an das Präsidium zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.

§ 2 Beiträge
1. Die Beiträge werden in folgende Gruppen gestaffelt:
a. Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre – 40,00 €
b. Erwachsene – 65,00 €
c. Familienbeitrag – 130,00 €
Ab drei Mitgliedern, wobei diese Zahl durch Ehegatten/gleichgeschlechtliche Partnerschaften nach dem BGB mit einem Kind oder durch einen alleinerziehenden Elternteil mit zwei Kindern erfüllt sein kann. Spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres können Kinder nicht mehr bei den Voraussetzungen des Familienbeitrags berücksichtigt werden.
2. Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z.B. Kursgebühren, Eintrittsgelder usw.) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.
3. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Präsidiums gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

§ 3 Gebühren
1. Kursgebühren werden u.a. auf Antrag der entsprechenden Abteilung vom Präsidium festgesetzt. Sie sind vor Beginn der Teilnahme an einem Kurs zu entrichten.
2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 4 Sonderbeiträge
1. Die Erhebung weiterer Sonderbeiträge außerhalb dieser Beitragsordnung sowie die Durchführung von Spendenaktionen durch die Abteilungen müssen vom Präsidium genehmigt werden.

§ 5 Elektronische Rechnungsstellung
1. Rechnungen für Kursgebühren werden den Mitgliedern nach Möglichkeit in elektronischer Form (pdf) zugestellt. Über Verfahren und Möglichkeit entscheidet ausschließlich das erweiterte Präsidium nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und Effizienz für den Verein.

§ 6 Änderung der Beitragsordnung
1. Änderungen dieser Beitragsordnung jedweder Art sind ausnahmslos durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.

§ 7 Inkrafttreten der Beitragsordnung
1. Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 25.09.2022 beschlossen und trat mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft.

gez.: Stefan Naumann
Präsident

gez.: Christian Grölz
Vizepräsident