Liebe Tennisfreundinnen und Tennisfreunde,
anbei die neuesten Informationen des HTV zum Tennis Spielbetrieb ab 10.05.2021 (gültig zunächst bis zum 30.05.2021).

Für uns gilt weiterhin:

Nur Einzelspiele bleiben derzeit uneingeschränkt möglich.

Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene sind nachfolgend beschrieben.

Welche Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene?
Mit Inkrafttreten der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung am 9. Mai gelten für vollständig Geimpfte sowie Genesene die Kontaktbeschränkungen sowohl bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 („Bundesnotbremse“) als auch unter 100 (Landesverordnung) nicht mehr. Sie zählen zudem nicht mit, wenn sie sich mit anderen (nicht geimpften) Personen treffen.
• Demnach können z.B. vier Spieler*innen aus vier Haushalten Doppel spielen, wenn schon mindestens zwei Personen vollständig geimpft oder genesen sind.
• Das gleiche Prinzip gilt für Gruppentraining. Ein(e) Trainer(in) darf eine Trainingsgruppe – z.B. sechs Personen aus sechs Hausständen – trainieren, wenn mindestens vier Spieler*innen geimpft oder genesen sind.
• Auch die in einigen Landkreisen angeforderte Testpflicht für Trainer*innen beim Gruppentraining von Kindern entfällt, sofern der/die Trainer/in geimpft oder genesen ist.
Wichtig ist jedoch: AHA-Regeln gelten nach wie vor. Geimpfte und genesene Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.

Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen? Welcher Nachweis ist mitzuführen?
• Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die einzige Spritze zwei Wochen zurückliegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
• Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist der positive PCR-Test mitzuführen. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne COVID-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Wichtig:
• Die ausgehängten Hygieneregeln sind zu beachten!
• Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist eine Dokumentation der anwesenden Personen auf der Tennisanlage zwingend erforderlich. Daher ist das Spielen auf den Plätzen NUR erlaubt, nachdem man sich in das Belegungsbuch eingetragen hat!

Viele Grüße und bleibt gesund.

Reinhold Broehl