Seniorenordnung TV 1905 Mainzlar e.V.
§ 1 Name und Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder ab dem 60. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsseniorenarbeit tätigen Mitglieder bilden die Vereinssenioren im TV 1905 Mainzlar e.V.
§ 2 Aufgaben und Ziele
Die Vereinssenioren sind in der sportlichen und außersportlichen Seniorenarbeit aktiv. Sie wollen älteren Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Seniorenarbeit im Verein unterstützt, koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.
§ 3 Seniorenvollversammlung
(1) Die Seniorenvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinssenioren.
(2) Diese tritt mindestens einmal im Jahr mit zeitlicher Nähe vor der Mitgliederversammlung zusammen und wählt alle zwei Jahre den Seniorenvorstand.
(3) Die Seniorenvollversammlung wird spätestens zwei Wochen vorher vom Seniorenvorstand per E-Mail und Aushang angekündigt.
(4) Weitere Seniorenversammlungen finden auf Beschluss des Seniorenvorstands statt.
(5) Der Seniorenvorstand besteht aus:
• dem Seniorenvorsitzenden;
• bis zu zwei stellvertretenden Seniorenvorsitzenden;
• und maximal fünf Beisitzern.
(6) Die Mitglieder des Seniorenvorstand werden auf zwei Jahre gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Jedes Mitglied der Vereinssenioren ist entsprechend den Altersbeschränkungen zum Zeitpunkt der Wahl für die Posten im Seniorenvorstand von den Vereinssenioren wählbar.
(7) Seniorenvorstandsmitglieder müssen bei der Wahl das 60. Lebensjahr erreicht haben und mindestens 1 Jahr Mitglied sein.
(8) Aufgaben:
• Bericht des Seniorenvorstands über das vergangene Jahr,
• Entlastung und Wahl des Seniorenvorstandes,
• gemeinsame Entwicklung neuer Ideen für die Vereinssenioren,
• Festlegen der Schwerpunkte der Seniorenarbeit im Verein,
• sonstige Aufgaben, wie Fragen zu Vereinssenioren, Beschluss über neue Aktionen, Änderungen der Seniorenordnung.
(9) Die Treffen des Seniorenvorstand finden nach Bedarf statt. Bei zeitlich begrenzten Projekten können weitere Unterstützer der Vereinssenioren benannt werden und mitwirken.
§ 4 Aufgaben des Seniorenvorstand
(1) Der Seniorenvorstand handelt eigenständig. Er setzt sich für die Vereinssenioren ein, um ein tolles Vereinsleben zu gestalten.
(2) Zu seinen Aufgaben zählen:
• Vorbereitung und Einberufung der Seniorenvollversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,
• die Entwicklung und Förderung von sportlichen Angeboten passend für die Altersklassen der Vereinssenioren, z. B. durch die Planung des grundsätzlichen Vereinsangebots oder zusätzlichen attraktiven Möglichkeiten,
• Aufbau altersgerechter Beteiligungsmöglichkeiten der Vereinssenioren in der Vereinsorganisation,
• Umsetzung der Grundsätze für ein gemeinsames Miteinander der Vereinssenioren, aufgebaut auf den Grundsätzen der Vereinssenioren (siehe unten),
• regelmäßiger Austausch im Seniorenvorstand selbst, mit den Vereinssenioren und mit dem erweiterten Vorstand,
• eine wertschätzende Zusammenarbeit mit externen Partnern zum Beispiel andere Vereinen, Bildungseinrichtungen oder Sponsoren.
§ 5 Seniorenvorstand
Der Seniorenvorstand ist stimmberechtigtes Mitglied im erweiterten Vorstand des TV 1905 Mainzlar e.V. und vertritt die Vereinssenioren nach innen und außen. Er leitet die Seniorenvollversammlung als auch die Seniorenvorstandssitzungen, bei denen die Seniorenarbeit geplant und koordiniert wird.
§ 6 Gültigkeit und Änderung der Seniorenordnung
(1) Die Seniorenordnung muss von der Seniorenvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vorstand des TV 1905 Mainzlar e.V. mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen.
(2) Die Seniorenordnung bzw. Änderungen der Seniorenordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vorstand des TV 1905 Mainzlar e.V. in Kraft.
§ 7 Grundsätze der Seniorenarbeit
Damit die vielen unterschiedlichen Mitglieder der Vereinssenioren ein positives Miteinander erleben und sich persönlich entwickeln können, gelten folgende Grundsätze:
• Wir gehen fair miteinander um.
• Wir respektieren uns gegenseitig. Alle Mitglieder unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter etc. sind gleich. Diskriminierung, Rassismus und Mobbing haben in unserem Verein keinen Platz.
• Wir geben jedem Mitglied das Recht auf freie Meinungsäußerung
• Wir leben Teamgeist nicht nur im Sport, sondern auch im Vereinsleben. Gemeinsam erreichen wir mehr.
• Im Vordergrund steht der Spaß, nicht der sportliche Ehrgeiz. Das leben wir mit den Vereinssenioren und fordern auch Jüngere auf, sich danach zu richten.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Seniorenordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.
§ 9 Inkrafttreten der Seniorenordnung
Diese Seniorenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am …… beschlossen und tritt ab diesem Datum in Kraft.
gez.:
Vorsitzendergez.:
Stellvertretender Vorsitzender