Jugendordnung TV 1905 Mainzlar e.V.

§ 1 Name und Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitglieder bilden die Vereinsjugend im TV 1905 Mainzlar e.V.

§ 2 Aufgaben und Ziele
Die Vereinsjugend ist in der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit aktiv. Sie wollen jüngeren Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt, koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§ 3 Jugendvollversammlung
(1) Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend.
(2) Diese tritt mindestens einmal im Jahr mit zeitlicher Nähe vor der Mitgliederversammlung zusammen und wählt alle zwei Jahre den Jugendvorstand.
(3) Die Jugendvollversammlung wird spätestens zwei Wochen vorher vom Jugendvorstand per E-Mail und Aushang angekündigt.
(4) Weitere Jugendversammlungen finden auf Beschluss des Jugendvorstands statt.
(5) Der Jugendvorstand besteht aus:
• dem Jugendvorsitzenden;
• bis zu zwei stellvertretenden Jugendvorsitzenden;
• dem Jugendwart (TV 1905 Mainzlar e.V.);
• und maximal fünf Beisitzern.
(6) Die Mitglieder des Jugendvorstand werden auf zwei Jahre gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Jedes Mitglied der Vereinsjugend ist entsprechend den Altersbeschränkungen zum Zeitpunkt der Wahl für die Posten im Jugendvorstand von der Vereinsjugend wählbar. Ausnahme bildet der Jugendwart, da dieser Posten von der Mitgliederversammlung gewählt wird.
(7) Jugendvorstandsmitglieder müssen bei der Wahl das 10. Lebensjahr vollendet haben und benötigen bis zur Volljährigkeit die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Sie dürfen bei der Wahl das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahme bildet der Jugendwart, dieser muss gemäß § 10 der Satzung mindestens 18 Jahre alt und 1 Jahr Mitglied sein.
(8) Aufgaben:
• Bericht des Jugendvorstands über das vergangene Jahr,
• Entlastung und Wahl des Jugendvorstandes,
• gemeinsame Entwicklung neuer Ideen für die Vereinsjugend,
• Festlegen der Schwerpunkte der Jugendarbeit im Verein,
• sonstige Aufgaben, wie Fragen zur Vereinsjugend, Beschluss über neue Aktionen, Änderungen der Jugendordnung.
(9) Die Treffen des Jugendvorstand finden nach Bedarf statt. Bei zeitlich begrenzten Projekten können weitere Unterstützer aus der Vereinsjugend benannt werden und mitwirken.

§ 4 Aufgaben des Jugendvorstand
(1) Der Jugendvorstand handelt eigenständig. Er setzt sich für die Vereinsjugend ein, um ein tolles Vereinsleben zu gestalten.
(2) Zu seinen Aufgaben zählen:
• Vorbereitung und Einberufung der Jugendvollversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,
• die Entwicklung und Förderung von sportlichen Angeboten passend für die Altersklassen der Vereinsjugend, z. B. durch die Planung des grundsätzlichen Vereinsangebots oder zusätzlichen attraktiven Möglichkeiten,
• Aufbau altersgerechter Beteiligungsmöglichkeiten der Vereinsjugend in der Vereinsorganisation,
• Umsetzung der Grundsätze für ein gemeinsames Miteinander in der Vereinsjugend, aufgebaut auf den Grundsätzen der Vereinsjugend (siehe unten),
• regelmäßiger Austausch im Jugendvorstand selbst, mit der Vereinsjugend und mit dem erweiterten Vorstand,
• eine wertschätzende Zusammenarbeit mit externen Partnern zum Beispiel andere Vereinen, Bildungseinrichtungen oder Sponsoren.

§ 5 Jugendvorstand
Der Jugendvorsitzende ist stimmberechtigtes Mitglied im erweiterten Vorstand des TV 1905 Mainzlar e.V. und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er leitet die Jugendvollversammlung als auch die Jugendvorstandssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.

§ 6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung
(1) Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vorstand des TV 1905 Mainzlar e.V. mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen.
(2) Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vorstand des TV 1905 Mainzlar e.V. in Kraft.

§ 7 Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit
Damit die vielen unterschiedlichen Mitglieder der Vereinsjugend ein positives Miteinander erleben und sich persönlich entwickeln können, gelten folgende Grundsätze:
• Wir gehen fair miteinander um.
• Wir respektieren uns gegenseitig. Alle Mitglieder unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter etc. sind gleich. Diskriminierung, Rassismus und Mobbing haben in unserem Verein keinen Platz.
• Wir geben jedem Mitglied das Recht auf freie Meinungsäußerung
• Wir leben Teamgeist nicht nur im Sport, sondern auch im Vereinsleben. Gemeinsam erreichen wir mehr.
• Im Vordergrund steht der Spaß, nicht der sportliche Ehrgeiz. Das leben wir in der Vereinsjugend und fordern auch Eltern auf, sich danach zu richten.

§ 8 Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

§ 9 Inkrafttreten der Jugendordnung
Diese Jugendordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am …… beschlossen und tritt ab diesem Datum in Kraft.

gez.:

Vorsitzender

gez.:

Stellvertretender Vorsitzender