Grundhaltung des Vereins

Der TV 1905 Mainzlar e.V. orientiert sich mit diesem Konzept zum Kindeswohl an den Vorgaben des Landessportbund Hessen e.V. und der Sportjugend Hessen.
Als Sportverein ist es uns ein zentrales Anliegen, die Kinder und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdungen aller Art zu schützen und eine Kultur des Hinsehens zu leben. Das Kindeswohl ist daher ein fest verankerter Bestandteil des Vereins. Mit diesem Konzept soll ein gemeinsames Verständnis davon festgehalten werden, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sorgen ist und was es braucht, um diese angemessen zu schützen.

Ansprechpersonen

Kindeswohl
Martina DortAnsprechperson Kindeswohl
Kindeswohl
Kristina LindenthalJugendwart
Kindeswohl
Ann-Kristin GrölzJugendwart

Konzept Kindeswohl

Kindeswohlgefährdung kann sich sehr unterschiedlich darstellen und ist immer auch abhängig von Personen, Orten und Gelegenheiten. Sie kann sowohl aktiv als auch passiv erfolgen und beschreibt generell das wiederholte Unterlassen von fürsorglichem Handeln durch sorgeberechtigte oder verantwortliche Personen.

Der Verein ist in der Lage, Probleme dieser Art wahrzunehmen, anzusprechen und dann entsprechend vorzugehen. Konkret sieht das Konzept daher folgende Punkte vor:
• Verankerung des Kindeswohls in der Satzung und Annahme des Themas durch das erweiterte Präsidium (konkret durch den Jugendwart).
• Bestimmung einer qualifizierten Ansprechperson, welche allen Vereinsmitgliedern, Übungsleitern, Abteilungsleitern bekannt ist, bzw. für diese erreichbar ist.
• Alle Übungsleiter mit Minderjährigen in ihrer Gruppe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (alle drei Jahre).
• Alle Übungsleiter mit Minderjährigen in ihrer Gruppe müssen den „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ unterschreiben und die „Verhaltensregeln zum Kindeswohl“ zur Kenntnis nehmen.
• Seitens des Vereins werden regelmäßige Schulungen zum Thema Kindeswohl sowie Erste Hilfe angeboten. Diese sind alle drei Jahre angedacht und verpflichtend für alle Übungsleiter mit Minderjährigen in ihren Gruppen. Wer nicht an der Schulung teilnehmen kann, muss diese Themen eigenständig nachholen und hat dies nachzuweisen.
• Die Abteilungsleiter sind dafür verantwortlich, die Jugendwarte zu informieren, wenn neue Übungsleiter anfangen und Gruppen mit Minderjährigen übernehmen.

Die Jugendwarte sind dafür verantwortlich, einen Überblick über die entsprechenden Übungsleiter zu haben und die Einhaltung der hier genannten Regelungen zu kontrollieren. Die Information der Übungsleiter soll durch eine Info-Mappe mit allen relevanten Informationen erfolgen. Darin ist außerdem schon der folgende Verhaltenskodex zur Unterschrift und eine Vorlage zur Beantragung des Führungszeugnisses enthalten.

Verhaltenskodex und -regeln

Verhaltenskodex zum Kindeswohl

Als Mitarbeiter oder Übungsleiter des TV 1905 Mainzlar e.V. habe ich auch mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Der folgende Verhaltenskodex ist die zentrale Grundlage dieser Arbeit.

1. In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.
2. Kinder- und Jugendarbeit im Sport lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Rolle als Leitungskraft habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen werde. Ebenso achte ich die Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) jedes Einzelnen und halte beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzbestimmungen ein.
3. Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.
4. Ich achte auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander und toleriere Mobbing nicht (Verbreitung von Gerüchten, Drohungen, Beschimpfungen).
5. Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Ich verpflichte mich, eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping sowie jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen und Suchtgefahren (Medikamenten-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen.
6. In vielen Sportarten spielt der direkte, enge Körperkontakt eine große Rolle und ist bei vielen Übungen unabdingbar. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren. Dabei lasse ich Sicherheits- und Gesundheitsaspekte nicht außer Acht.
7. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches, antidemokratisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert; ich interveniere dagegen aktiv.
8. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Ansprechperson des Vereins. Weiterhin weiß ich, dass ich mich auch an Verantwortliche bei der Sportjugend Hessen, oder beim Landessportbund Hessen e.V. wenden kann. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

Verhaltensregeln zum Kindeswohl

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeiter vor einem falschen Verdacht.

1. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte: Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D. h. wenn Übungsleiter Einzeltraining für erforderlich halten, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
2. Keine Privatgeschenke an Kinder: Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem/r weiteren Mitarbeitenden abgesprochen sind.
3. Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen: Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Mitarbeitenden (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen.
4. Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern: Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen). Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z.B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
5. Keine Geheimnisse mit Kindern: Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation mit einzelnen Kindern. Alle Absprachen/jegliche Kommunikation können öffentlich gemacht werden.
6. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern: Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
7. Transparenz im Handeln: Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem/r weiteren Verantwortlichen abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.

Führungszeugnisse

Alle Übungsleiter mit Minderjährigen in ihren Gruppen müssen dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Verein stellt ein Formular zur Beantragung zur Verfügung und dokumentiert die Vorlage. Eine Bestätigung wird vom betreffenden Übungsleiter und von zwei Vorstandsmitgliedern in doppelter Ausführung unterzeichnet. Eines der Exemplare wird vom Vorstand archiviert und ein Exemplar verbleibt bei dem Übungsleiter. Das erweiterte Führungszeugnis an sich wird durch den Vorstand (Jugendwart) eingesehen und verbleibt bei dem Übungsleiter. Es wird keine Kopie für den Verein angefertigt.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt alle drei Jahre und wird durch den Jugendwart überprüft.

Auf Basis des Führungszeugnisses kann gegebenenfalls eine Ablehnung der Person als Übungsleiter im Jugendbereich erfolgen.

Schulung & Erste-Hilfe-Kurs

Der Verein bietet regelmäßig (alle drei Jahre) Schulungen zum Thema Kindeswohl in Kombination mit einem Erste-Hilfe-Kurs an. Diese werden von qualifizierten Personen abgehalten und dienen der Information und Unterweisung der Übungsleiter mit Minderjährigen in ihren Gruppen. Wer an diesen Schulungen nicht teilnehmen kann, hat diese Themen eigenständig innerhalb einer bestimmten Frist nachzuholen und dies schriftlich beim Verein nachzuweisen. Die Organisation der Schulung und des Erste-Hilfe-Kurses sowie die Information darüber wird von dem Jugendwart übernommen. Dieser ist weiterhin dafür verantwortlich die Teilnahme bzw. den Nachweis der eigenständigen Information zu überprüfen.

Übernachtungen/Jugendcamp

Zur Prävention von Kindeswohlgefährdung bei mehrtägigen Veranstaltungen (Jugendcamp, Trainingslager etc.) sollte eine sorgfältige Vorbereitung und somit eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen garantiert werden. Die Inhalte des „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“, die von allen teilnehmenden Übungsleitern und Betreuenden zu unterzeichnen ist, bildet dafür die Grundlage. Weitere Standards sind maßnahmenbezogen festzulegen. Vor Beginn der Veranstaltung werden die geltenden Verhaltensregeln erneut mit allen anwesenden Betreuenden besprochen und zur Kenntnis genommen (Unterschrift).

1. Bei Vorbereitungstreffen wird das Thema „Vermeidung von Kindeswohlgefährdung“ regelmäßig bearbeitet. Kindeswohl kann gefährdet sein durch Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuelle Gewalt; dazu gehören auch der übermäßige Alkoholgenuss, Nikotin und Drogenmissbrauch. Bei der Behandlung dieses Themenfeldes ist – ohne dass ein Klima des Misstrauens geschaffen wird – die allgemeine Achtsamkeit zu erhöhen bzw. hoch zu halten. Für den Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen sind auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes verbindliche Regelungen zu treffen. Zudem werden der „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ und die „Verhaltensregeln zum Kindeswohl“ von allen Betreuenden bearbeitet und unterzeichnet.
2. Bei allen Veranstaltungen und Übernachtungen werden Möglichkeiten geschaffen (Anmeldeformulare etc.), durch die die Eltern über eventuelle Problemlagen (Medizinische und gesundheitliche Besonderheiten, usw.) ihrer Kinder diskret informieren können.
3. Jede Übernachtung hat ein Teamer-Teilnehmenden-Verhältnis von 1 : 10 + 1
4. Bei größeren Übernachtungen mit vielen Teilnehmenden (Jugendcamp) ist klar definiert, wer die besondere, vor allem soziale Zuständigkeit, für eine kleinere Gruppe (meist aufgeteilt in entsprechende Mannschaften, Tanzgruppen etc.) trägt. Teamer kennen die von den Eltern ausgefüllten Fragebögen und dort vermerkte soziale oder gesundheitliche Gefährdungspotentiale.
5. Es besteht die Verpflichtung, eine tägliche Teamsitzung durchzuführen, bei der die Erfahrungen, Problemfälle, Wünsche der Teilnehmer etc. aus den Einzelgruppen zusammengetragen werden.
6. Vereinbarung: Teamer gehen niemals allein mit Kindern in von außen nicht einsehbare Räume ohne vorher im Gesamtteam über die Notwendigkeit dafür zu informieren (Notfall).
7. Im Falle von Auffälligkeiten bzw. falls ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird sich an die Verantwortlichen des Vereins gewandt und mit diesen das weitere Vorgehen erörtert.

Handlungsleitfaden

Besteht ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann sich auch hier auf den Handlungsleitfaden der Sportjugend orientiert werden:

1. Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle!
• Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur.
• Verdächtigte Personen nicht ohne Absprache (mit der Ansprechperson für das Kindeswohl im Verein) mit dem Verdacht konfrontieren – Betroffene könnten sich sonst unter Druck gesetzt fühlen.
• Informationen nicht unnötig streuen; Kreis der informierten Personen zunächst möglichst klein halten.

2. Sich anderen anvertrauen und sich beraten lassen!
• Vertrauensperson im eigenen Umfeld suchen, mit der über die eigenen Unsicherheiten und Gefühle gesprochen werden kann. Sicherstellen, dass keine ‚Gerüchteküche‘ im Verein entsteht.
• Gegebenenfalls Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend/des Landessportbundes oder anderen Organisationen aufnehmen und weiteres Vorgehen abstimmen.

3. Gegenüber den betroffenen Kindern/Jugendlichen oder den „Fallmelder“ signalisieren, dass man die Informationen ernst nimmt und der Sache nachgeht.
• Dem Kind/Jugendlichen oder den „Fallmelder“ Vertrauen entgegenbringen; ihn ernst nehmen, zuhören und Anteilnahme zeigen, alle Informationen aufnehmen, die ohne Drängen und Ausfragen gegeben werden.

Weitere Informationen

Dieses Konzept, sowie die hierin zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente, basieren zum Großteil auf den Vorgaben der Sportjugend Hessen. Ziel des Konzepts ist es, das Thema Kindeswohl im Verein zu thematisieren und den damit verbundenen Schwierigkeiten und Aufgaben einen Platz zu geben.

Weitere Informationen finden sich unter anderem unter:
https://www.sportjugend-hessen.de/gesellschaft-und-politik/kindeswohl/