Da am 25.05.2018 ja die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt, benötigt der TV 1905 Mainzlar e.V. hierfür einen Datenschutzbeauftragten.
Diese Stelle gilt es nun schnellst möglich zu besetzen um den Anforderungen der DSGVO zu entsprechen.

Der Datenschutzbeauftragte muss fachkundig und zuverlässig sein. Für die Erfüllung der „Fachkunde“ sollten Fachkenntnisse in den Bereichen Recht, BWL/Organisation und EDV/IT sowie Unternehmenskenntnisse, aber auch „Soft-Skills“ wie Durchsetzungsstärke, Fähigkeit zu Kompromissen und zur Risikoabschätzung, Einfühlungsvermögen oder Kommunikationsfähigkeiten vorhanden sein. Vertiefte Fachkenntnisse im Datenschutz kann im Rahmen von Schulungen, Fortbildungen und/oder Coaching sichergestellt werden.

Darüber hinaus hat der Beauftragte zuverlässig zu sein, was sich u. a. über nachfolgende Kriterien bestimmen lässt:
– Gewissenhafte Aufgabenerfüllung,
– Unparteilichkeit,
– Verschwiegenheit,
– Uneigennützigkeit,
– Verantwortungsbewusstsein und
– Unabhängigkeit.

Der Datenschutzbeauftragte hat verschiedene Aufgaben zu erfüllen, die sich mittelbar und unmittelbar aus dem Datenschutzgesetz ableitet lassen:
– Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungs-Programme;
– Verpflichtung auf das Datengeheimnis im Sinne des § 5 BDSG;
– Schulung des Vorstand bzw. Verwaltung;
– Bearbeitung von fachlichen Anfragen von Vorstand bzw. Verwaltung, Mitgliedern etc.;
– Beratung des Vorstands, der Verwaltung und Abteilungsleiter über technische und organisatorische Maßnahmen;
– Überprüfung der Anforderungen bei Dienstleistern z. B. im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung;
– Erarbeitung, Vorschlag und Pflege von Richtlinien oder eines Datenschutz-Handbuchs;
– Kontrolle und Wahrung der Rechte Betroffener;
– Überwachung bei der Führung von Übersichten/Verfahrensverzeichnissen;
– Durchführen der Vorabkontrollen;
– Erstellen eines Tätigkeitsberichts.