Eisstockbahn mieten

Eisstockbahn mieten

Eisstockschießen ist ein attraktives Spiel für Jung und Alt. Gerade zur Winterzeit sind unsere 3 Eisstockbahnen des öfteren für Firmen Wanderungen gemietet, die hier einen kurzen Halt einlegen um ein wenig Eisstock zu spielen.
Doch auch im Sommer macht Eisstockschießen Spaß!
Beim Stockschießen treten zwei Teams gegeneinander an und versuchen Ihren Eisstock so dicht wie möglich an der Daube zu platzieren. Die Gegner können versuchen mit Ihrem Eisstock den Gegnerischen weg zustoßen.
Eigentlich ein ganz einfaches Spiel.
Dies können nun auch Sie spielen und somit mal einen Einblick in die Welt des Eisstockschießen bekommen. Bei uns bekommen Sie als erstes eine kleine Fachkunde zum Thema Eisstock (Ziel des Spiels, die Geräte usw.) und im Anschluss kann es dann auch schon losgehen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie hier ganz schnell und einfach eine Buchungsanfrage stellen. Wir werden uns dann schnellst möglich bei Ihnen für weitere Details melden.

Sie können uns aber auch per Mail unter ein Mail schreiben wenn Sie noch fragen haben.

Möchten Sie unsere Eisstockbahnen mieten?
Wenden Sie sich bitte per Mail oder Telefon an uns.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn es noch Fragen gibt.

Mietbedingungen

§ 1 Schäden
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstigen Dritten verursachten Sachschäden während der Mietzeit und befreit den TV 1905 Mainzlar e.V. von allen Schadenersatzansprüchen, die in dem Zusammenhang mit der Veranstaltung auf dem Eisstock Gelände geltend gemacht werden.

§ 2 Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen der Teilnehmer bei dieser Veranstaltung.

§ 3 Betreten
Der Vermieter oder von ihm Beauftragte dürfen das Eisstock Gelände jederzeit betreten.

§ 4 Reinigung
Das Eisstock Gelände ist in dem Zustand zu übergeben, in dem es vorgefunden wurde. Grobe Verschmutzungen in den vermieteten Räumlichkeiten und auf dem Gelände müssen vom Mieter sofort beseitigt werden.

§ 5 Zustand des Eisstock Gelände
Der Mieter ist verpflichtet eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

§ 6 Rauchverbot
In den gesamten vermieteten Räumlichkeiten besteht ein striktes Rauchverbot. Das Rauchen im Außenbereich ist erlaubt.

§ 7 Versicherung
Gegenstände, die auf dem Eisstock Gelände unbeaufsichtigt liegen und durch Einbruch oder Diebstahl entwendet werden, sind durch den Vermieter nicht versichert.

§ 8 Müll und Lärm
Der angefallene Müll ist vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen. Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm und unzulässige Abfallentsorgung an angrenzenden Grundstücken sind zu vermeiden.

§ 9 Fahrzeuge
Der Mieter und die Teilnehmer an der Veranstaltung dürfen die freien Parkplätze vor dem Sportgelände des Vereins für die Dauer der Vermietung benutzen. Ein Anspruch auf freie Parkplätze besteht jedoch nicht. Parken auf dem Sportgelände ist nicht gestattet.

§ 10 Weitere Vereinbarungen
Im weiteren gelten auch folgende Vereinbarungen:
– Der Mieter muss volljährig sein.
– Der Mieter verpflichtet sich auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten (kein Alkohol an unter 18 Jährige).
– Der Vermieter behält es sich vor, dass ein Abteilungsmitglied jederzeit die Einhaltung der Ordnung kontrollieren darf. Im Falle der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Vereinsanlage sowie einer Schädigung des Vereinsrufes ist dieser berechtigt die Veranstaltung unverzüglich zu beenden!
– Veranstaltungen des TV 1905 Mainzlar e.V. haben stets Vorrang vor einer Vermietung bzw. privater Nutzung. So können zugesagte Termine bis 5 Tage vorher jederzeit von Seiten des Vereins, ohne Gründe, storniert werden.
– Zum Ausschmücken dürfen weder Schrauben noch Nägel angebracht werden. Deko ist im Anschluss der Veranstaltung wieder restlos von Mieter zu entfernen.
– Das Grillen auf der Veranstaltung ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen und mit geeigneten Grills zulässig.
– Offenes Feuer ist nur mit einer Genehmigung und nur an ausgewiesenen Stellen auf dem Vereins Gelände zulässig.